Preise für Dienstleistungen
Kassenleistungen
Die Kosten für eine Hebammenbegleitung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Grundlage dafür bildet der Vertrag über die Hebammenhilfe.
Auch private Krankenversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten. Es empfiehlt sich jedoch, dies vorab mit der eigenen Versicherung zu klären.
Geburtsvorbereitung in der Gruppe
Die Kosten für die Schwangere werden von allen gesetzlichen Krankenkassen gemäß dem Hebammenhilfevertrag übernommen.
Für die Teilnahme der Geburtsbegleitperson am Kurs stelle ich eine Rechnung als Privatleistung. Diese kann im Anschluss sowohl bei der Krankenkasse der Schwangeren als auch bei der Krankenkasse der Geburtsbegleitperson zur Erstattung eingereicht werden. Eine rechtliche Grundlage für die Kostenübernahme besteht jedoch nicht, sodass eine Erstattung nicht garantiert werden kann.
Privatleistungen
Die meisten IGeL Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Grundlage hierfür ist ein Stundensatz von 89 €.