ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Anmeldung
    Die Anmeldung erfolgt schriftlich und online über das externe Buchungssystem hebammen-betreuung.de. Nach Abschluss der Buchung erhalten Teilnehmende eine Bestätigung per Email, mit der die Buchung verbindlich wird. Mit der Anmeldung gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kursvertrages ab. Die Teilnehmerzahl der einzelnen Kurse ist begrenzt. Die Plätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge der verbindlichen Anmeldungen vergeben. Die Anmeldung gilt grundsätzlich nur für die angemeldete Person. Soweit ein Kurs ausdrücklich für Paare bzw. eine Begleitperson vorgesehen ist, gelten die hierfür in der jeweiligen Kursausschreibung genannten Bedingungen und Gebühren.

  2. Kursinhalt und Kursdurchführung
    Inhalt, Umfang, Termine, Dauer, Veranstaltungsort und Kosten des jeweiligen Kurses ergeben sich aus der jeweiligen Kursausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung. Änderungen sind der Kursleitung vorbehalten. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursinhalte in zumutbarem Umfang anzupassen, sofern dadurch der wesentliche Charakter und Umfang des Kurses nicht verändert werden. Die Hebamme kann in begründeten Fällen eine andere geeignete Hebamme mit der Durchführung einzelner Kurseinheiten beauftragen, sofern dies für die Teilnehmenden zumutbar ist. Sollte eine Präsenzveranstaltung aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht wie geplant stattfinden können, kann die Hebamme die betreffende Veranstaltung, soweit zumutbar, als Online-Veranstaltung durchführen oder einen Ersatztermin anbieten.
    Die Kursleitung behält sich vor, den Kursort in einem zumutbaren Umkreis zu verschieben.
    Bei nicht Erreichen der erforderliche Mindestteilnehmerzahl behält sich die Kursleitung vor, den Kurs bis zum Tag des eigentlichen Kursbeginns abzusagen.
    Muss die Leistungserbringerin einen oder mehrere Termine absagen, werden Ersatztermine, beispielsweise auch in Parallelkursen, angeboten. Ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung besteht nicht, wenn es der Leistungsempfängerin nicht möglich ist, diese Termine wahrzunehmen.
    Kann kein geeigneter Ersatztermin angeboten werden, wird die bereits gezahlte Kursgebühr anteilig erstattet.

  3. Kursgebühren und Zahlungsbedingungen
    Die Höhe der Kursgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Kursausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Kursgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu entrichten.
    Bei Kursen, deren Kosten ganz oder teilweise über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können, gelten die jeweils maßgeblichen gesetzlichen bzw. vertraglichen Bestimmungen.
    Eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung kann nicht für jeden Kurs und nicht für jede teilnehmende Person garantiert werden. Insbesondere bei privat Versicherten oder bei Überschreitung des Kontingents pro Hebamme und Schwangerschaft durch Inanspruchnahme von mehreren Hebammen sind die Rechnungen der Leistungen privat zu entrichten.
    Soweit die Hebamme Kursgebühren direkt mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann, wird die Abrechnung entsprechend den hierfür geltenden Regelungen erfolgen.
    Kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden oder aufgrund von Fehlzeiten bzw. sonstigen Umständen nicht abrechenbar sind, werden der teilnehmenden Person in Rechnung gestellt.
    Bei Selbstzahlenden und Privatversicherten richtet sich der erstattungspflichtige Leistungsempfang nach der Privatgebührenordnung von Bayern in der zurzeit gültigen Fassung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer privaten Krankenversicherung, idealerweise vor Abschluss dieser Anmeldung, zu klären.
    Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung öffentlichen Rechts die Leistung schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung vor, die die Leistungen der Hebamme umfasst. Liegt die Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerin zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet. Dasselbe gilt, wenn nach Abrechnung gegenüber Selbstzahlerinnen die private Krankenversicherung und/oder bei beamteten Selbstzahlenden eine Beihilfestelle die Erstattung der Gebühren ganz oder teilweise versagt.
    Nur in absolut dringenden und gerechtfertigten Fällen wird ein entschuldigtes Fehlen nicht privat in Rechnung gestellt. Hierfür ist in jedem Fall ein schriftlicher Nachweis über z.B. Krankheit (ärztliches Attest o.ä.) vorzulegen.

  4. Quittierungspflicht
    Zur Abrechnung legen gesetzlich versicherte schwangere Leistungsemfangende bei der Anmeldung eine gültige Versichertenkarte vor und verpflichteen sich, die erbrachten Leistungen zu quittieren. Nur quittierte Leistungen kann die Leistungserbringerin gegenüber der Krankenkasse abrechnen. Ist die Quittierung aus von der Leistungsempfängerin zu vertretenen Gründen nicht möglich, gilt die Erstattungspflicht. Selbiges gilt auch, wenn die Leistungsempfängerin keine gültige Versichertenkarte vorgelegt hat und/oder kein gültiger Versicherungsschutz besteht oder die Krankenkasse die Erstattung ablehnt, insbesondere wegen der Überschreitung von Leistungskontingenten anlässlich der gleichzeitigen Inanspruchnahme einer anderen Hebamme wegen derselben Leistung.

  5. Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende
    Eine Stornierung der Kursbuchung muss in Textform, per E-Mail, erfolgen.
    Bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr weitestgehend erstattet. Bei einem Rücktritt bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühren erstattet. Bei einem späteren Rücktritt ist eine Erstattung nur möglich, wenn der Platz der Schwangeren/des Paares nachbesetzt werden kann. In jedem Fall eines Rücktritts ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10€ fällig.
    Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist grundsätzlich möglich, sofern die Ersatzperson die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und die Hebamme der Übertragung zustimmt.
    Gesetzliche Rechte der Teilnehmenden, insbesondere bei nachweislich wichtigen Gründen oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, bleiben unberührt.

  6. Datenschutz
    Die Hebamme verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
    Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies zur Anmeldung, Organisation, Durchführung und Abrechnung des Kurses erforderlich ist.
    Die Hebamme rechnet über die AZH- Abrechnungszentrale für Hebammen ab. Der Übermittlung der hierfür notwendigen Daten stimme ich und meine Kursbegleitung ausdrücklich zu.

  7. Haftung
    Die Leistungserbringerin haftet für die von ihr erbrachten Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

    Für Wertsachen, Geld und Gegenständen haftet die Leistungserbringerin beispielsweise bei deren Abhandenkommen während des Kurses nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  8. Teilnahmevoraussetzungen und Ausschluss von der Teilnahme
    Die Teilnahme an den Kursen setzt voraus, dass die teilnehmende Person gesundheitlich in der Lage ist, an den jeweiligen Kursinhalten teilzunehmen. Bestehen gesundheitliche Beschwerden, Einschränkungen oder sonstige Umstände, die einer Teilnahme entgegenstehen könnten, sind diese der Hebamme vor bzw. während des Kurses mitzuteilen.
    Die Anweisungen der Hebamme sind zu beachten. Dies gilt insbesondere bei praktischen Übungen und allen Anweisungen, die der Sicherheit der Teilnehmenden dienen.
    Die Hebamme kann eine Person von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn diese

    - den Kursablauf erheblich stört,

    - andere Teilnehmende oder sich selbst gefährdet,

    - den berechtigten Anweisungen der Hebamme trotz Aufforderung nicht Folge leistet oder

    - aufgrund gesundheitlicher oder sonstiger Umstände nicht sicher bzw. sinnvoll am Kurs teilnehmen kann.
    Soweit die teilnehmende Person den Ausschluss zu vertreten hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.

  9. Besondere Regelungen für Begleitpersonen
    Soweit die Teilnahme einer Begleitperson vorgesehen ist, gelten die hierfür in der jeweiligen Kursausschreibung genannten Bedingungen und Gebühren.
    Begleitpersonen haben die Anweisungen der Hebamme zu beachten und sich so zu verhalten, dass der Kursablauf und die anderen Teilnehmenden nicht beeinträchtigt werden.
    Soweit für die Begleitperson eine zusätzliche Gebühr anfällt, ist diese von der teilnehmenden Person zu entrichten. Eine Erstattung dieser Kosten durch eine Krankenkasse kann nicht garantiert werden.

  10. Urheberrecht
    Kursunterlagen, Skripte, Präsentationen und sonstige von der Hebamme zur Verfügung gestellte Materialien dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch verwendet werden.
    Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung der Unterlagen ist ohne vorherige Zustimmung der Hebamme nicht gestattet, soweit gesetzlich zulässig.

  11. Vertraulichkeit
    Die Teilnehmenden verpflichten sich, persönliche Informationen und private Inhalte, die andere Teilnehmende im Rahmen des Kurses mitteilen, vertraulich zu behandeln.

  12. Schlussbestimmungen
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.